Schlechte Erreichbarkeit
Rückfragen bleiben unbeantwortet, Zuständigkeiten sind unklar oder Anliegen werden nur nach mehrfacher Erinnerung bearbeitet.
Sie sind mit der Erreichbarkeit, den Abrechnungen oder der Instandhaltungsplanung Ihrer aktuellen Hausverwaltung unzufrieden? Erfahren Sie, wie Ihre WEG den Verwalterwechsel vorbereitet, beschließt und geordnet umsetzt.
Bedarf klären, Angebote einholen und Leistungen nachvollziehbar gegenüberstellen.
Abberufung, Vertragsbeendigung und Neubestellung eindeutig beschließen.
Unterlagen, Konten, Verträge und laufende Vorgänge strukturiert übernehmen.
Einzelne Schwierigkeiten lassen sich häufig im direkten Austausch lösen. Wiederkehrende oder grundlegende Probleme können hingegen ein Zeichen dafür sein, dass die WEG ihre Verwaltung neu aufstellen sollte.
Rückfragen bleiben unbeantwortet, Zuständigkeiten sind unklar oder Anliegen werden nur nach mehrfacher Erinnerung bearbeitet.
Abrechnungen kommen verspätet, sind schwer nachvollziehbar oder müssen wiederholt korrigiert werden.
Preis und Leistung stehen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis oder Zusatzkosten sind nicht transparent.
Notwendige Instandhaltungen werden nicht vorbereitet oder Maßnahmen erst bei akuten Schäden angestoßen.
Entscheidungen sind nicht nachvollziehbar und die Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Beirat und Verwaltung ist belastet.
Dokumente, Schadensmeldungen und Eigentümerkommunikation werden nicht zeitgemäß und effizient organisiert.
Ein strukturierter Ablauf sorgt dafür, dass alle Eigentümer gut informiert entscheiden können und beim Übergang möglichst keine laufenden Vorgänge verloren gehen.
Halten Sie fest, warum ein Wechsel geprüft wird und was die neue Verwaltung besser leisten soll.
Holen Sie möglichst zwei bis drei vergleichbare Angebote ein und prüfen Sie nicht nur den monatlichen Preis.
Die geplanten Entscheidungen müssen in der Einladung eindeutig angekündigt werden; die finale Vertragsfassung sollte vor der Abstimmung vorliegen.
Stellen Sie die Angebote und die Vertragsfassung nachvollziehbar vor und lassen Sie über die unterscheidbaren Punkte getrennt abstimmen.
Alte und neue Verwaltung sollten einen verbindlichen Übergabeprozess mit klaren Zuständigkeiten erhalten.
Die Einladung sollte erkennen lassen, über welche Maßnahmen und Verträge abgestimmt werden soll. Dadurch können sich die Eigentümer angemessen auf die Versammlung vorbereiten.
Die folgenden Formulierungen dienen als allgemeine Orientierung. Jeder Punkt sollte als eigener Tagesordnungspunkt in der Einladung angekündigt und getrennt abgestimmt werden. Ersetzen Sie die Platzhalter erst nach Prüfung der konkreten Vertrags- und Beschlusslage.
Die Abberufung ist nach § 26 Abs. 3 WEG jederzeit möglich – auch ohne wichtigen Grund. Der Verwaltervertrag endet dadurch aber nicht automatisch zum gewünschten Wechselstichtag, sondern spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Abberufung und Verwaltervertrag sind rechtlich zu unterscheiden. Ist eine Kündigung zum Wunschtermin vertraglich nicht möglich, sollte die Gemeinschaft einen Aufhebungsvertrag mit Zustimmung der bisherigen Verwaltung prüfen oder Wechselstichtag und mögliche Kosten abstimmen. Ein Beschluss allein ersetzt nicht die erforderliche Vertragserklärung oder Zustimmung.
Geben Sie einen konkreten Zeitraum an – höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).
Die finale Vertragsfassung sollte den Eigentümern vor der Abstimmung vollständig vorliegen. Die Vertretung gegenüber der Verwaltung regelt § 9b Abs. 2 WEG.
Mit diesem Dokument weist die neue Verwaltung gegenüber Banken, Versicherungen und Dienstleistern nach, dass sie wirksam bestellt wurde – ohne dass die komplette Niederschrift der Eigentümerversammlung vorgelegt werden muss. Es ist das zentrale Dokument für die Aufnahme ihrer Tätigkeit.
Der Nachweis muss wie die Niederschrift vom Versammlungsleiter, einem Wohnungseigentümer und – falls bestellt – vom Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats unterschrieben werden (§§ 26 Abs. 4, 24 Abs. 6 WEG). Füllen Sie ihn daher sinnvollerweise direkt in der Eigentümerversammlung aus, in der der Wechsel beschlossen wird – dort sind alle Unterzeichner anwesend.
Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung. So bleibt ausreichend Zeit für Angebotsvergleich, Einladung, Beschlussfassung und Übernahme der laufenden Verwaltung.
Probleme, Anforderungen und gewünschte Leistungen erfassen.
Kandidaten auswählen und Verträge vergleichbar machen.
Tagesordnungspunkte eindeutig ankündigen und mindestens drei Wochen vor der Versammlung versenden.
Abberufung, Vertragsende und Neubestellung beschließen.
Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge übernehmen.
Bleiben Sie sachlich, legen Sie Zuständigkeiten fest und dokumentieren Sie Aufforderungen sowie Reaktionen nachvollziehbar.
Eine klare Rollenverteilung reduziert Rückfragen und verhindert, dass wichtige Schritte zwischen Beirat, Eigentümern und neuer Verwaltung liegen bleiben.
Wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft, den gewünschten Leistungsumfang und die nächsten Schritte für einen strukturierten Wechsel.