Nach Einheiten
Der Preis wird mit der Anzahl der Wohnungs-, Teileigentums- oder Stellplatzeinheiten multipliziert.
18 Einheiten × 35 € = 630 € netto im Monat
Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt einen laufenden Grundpreis – und je nach Anlass einzelne Leistungen, die zusätzlich berechnet werden. Hier zeigen wir, wie Sie den VDIV-Verwaltervertrag (VDIV: Verband deutscher Immobilienverwalter) lesen und typische Größenordnungen einschätzen können.
Für eine normale WEG besteht die Rechnung meist aus einer festen monatlichen Vergütung für die laufende Verwaltung. Dazu kommen nur Leistungen, die tatsächlich anfallen und im Vertrag als variabel vereinbart sind – zum Beispiel eine zusätzliche Versammlung, ein Eigentümerwechsel oder die Betreuung einer größeren Baumaßnahme.
Deshalb ist ein einzelner Preis pro Wohnung nur ein Teil der Antwort. Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind, welche nach Aufwand oder pauschal abgerechnet werden und ob gerade besondere Vorgänge anstehen.
Vergleichen Sie immer eine Jahresrechnung, nicht nur den Monatspreis. Fragen Sie nach:
Im VDIV-Mustervertrag werden die Leistungen in eine Festvergütung und variable Vergütungen aufgeteilt.
Der Preis wird mit der Anzahl der Wohnungs-, Teileigentums- oder Stellplatzeinheiten multipliziert.
Es wird die tatsächlich benötigte Bearbeitungszeit angesetzt. Ein sauberer Zeitnachweis macht die Rechnung prüfbar.
Für einen klar umrissenen Vorgang wird ein fester Betrag vereinbart – unabhängig davon, wie lange er dauert.
Alle Zahlen auf dieser Seite sind gerundete Beispielwerte, keine Preise der DHVD GmbH und kein Angebot. Die Umsatzsteuer ist in den Rechenbeispielen nicht enthalten.
Die Beispiele sind bewusst vereinfacht. Sie zeigen das Prinzip – nicht eine verbindliche Kalkulation für Ihre WEG.
18 Wohnungs- und 6 Stellplatzeinheiten, eine ordentliche Eigentümerversammlung, keine Sonderthemen.
Das entspricht rund 37 € netto je Wohnungs-/Stellplatzeinheit und Monat.
Die laufende Vergütung bleibt gleich. Für die Einrichtung der Verwaltung und eine ungeordnete Übergabe kommt ein einmaliger Aufwand hinzu.
Bei vollständiger, gut sortierter Übergabe kann dieser Zusatz deutlich kleiner ausfallen.
Neben dem Grundpreis gibt es eine Umlaufbeschlussrunde und zwei Rücklastschriften. Solche Positionen sind nicht automatisch „versteckte“ Grundkosten.
Im Folgejahr ohne diese Vorgänge entfällt der Zusatz wieder.
Eine größere Erhaltungsmaßnahme ist keine normale laufende Verwaltung: Angebote müssen eingeholt, Beschlüsse vorbereitet, Firmen beauftragt, Termine koordiniert, Rechnungen geprüft und Eigentümer informiert werden. Genau deshalb weisen viele VDIV-Verträge diese Leistungen separat aus.
Im Mustervertrag des VDIV wird bei größeren Erhaltungsmaßnahmen zwischen Vorbereitung und Durchführung unterschieden. Die Vorbereitung kann nach Stunden berechnet werden; für die Durchführung kann eine prozentuale Vergütung auf die Netto-Rechnungssumme vereinbart sein.
Das Honorar ist nicht Teil der Handwerkerrechnung. Die Maßnahme selbst kostet weiterhin 80.000 € – die Verwaltung begleitet sie kaufmännisch und organisatorisch.
Im VDIV-Muster ist die ordentliche jährliche Versammlung grundsätzlich als laufende Leistung vorgesehen. Zusätzliche Versammlungen, Online-Technik oder Termine außerhalb der Bürozeiten können separat berechnet werden.
Sie zahlen die dokumentierte Zeit, die für eine klar bezeichnete Aufgabe erforderlich war. Lassen Sie sich Stundensatz, Zeittakt, Zeitnachweis und gegebenenfalls beteiligte Rollen im Vertrag zeigen.
Eine seriöse Schätzung ist möglich, sobald Umfang und Planungsstand bekannt sind. Die endgültige Summe hängt unter anderem von Anzahl der Angebote, Beschlüssen, Bauabschnitten und Rechnungsprüfung ab.
Wenn wichtige Standardaufgaben oder typische Sonderfälle zusätzlich berechnet werden, kann die Jahresrechnung höher ausfallen. Entscheidend ist der erwartbare Gesamtumfang für Ihre konkrete WEG.
Schicken Sie uns den Vertrag oder die Eckdaten Ihrer Gemeinschaft. Dann können wir zeigen, welche Positionen in Ihrem Fall voraussichtlich relevant sind.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Vertragsprüfung. Maßgeblich sind immer die konkrete Vertragsfassung, die vereinbarten Preisfelder und der tatsächliche Aufwand. Die Beispiele verwenden bewusst nicht die Preise der DHVD GmbH.