Kosten einer WEG-Verwaltung verständlich erklärt

Was kostet es, wenn eine neue Verwaltung übernimmt?

Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt einen laufenden Grundpreis – und je nach Anlass einzelne Leistungen, die zusätzlich berechnet werden. Hier zeigen wir, wie Sie den VDIV-Verwaltervertrag (VDIV: Verband deutscher Immobilienverwalter) lesen und typische Größenordnungen einschätzen können.

Die Kurzantwort

Was steht am Ende auf der Rechnung?

Für eine normale WEG besteht die Rechnung meist aus einer festen monatlichen Vergütung für die laufende Verwaltung. Dazu kommen nur Leistungen, die tatsächlich anfallen und im Vertrag als variabel vereinbart sind – zum Beispiel eine zusätzliche Versammlung, ein Eigentümerwechsel oder die Betreuung einer größeren Baumaßnahme.

Deshalb ist ein einzelner Preis pro Wohnung nur ein Teil der Antwort. Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind, welche nach Aufwand oder pauschal abgerechnet werden und ob gerade besondere Vorgänge anstehen.

Wichtig für den Vergleich

Vergleichen Sie immer eine Jahresrechnung, nicht nur den Monatspreis. Fragen Sie nach:

  • Grundpreis je Einheit oder für das ganze Objekt
  • Leistungen, die bereits enthalten sind
  • Preisen für Sonderfälle und größere Maßnahmen
  • Umsatzsteuer und möglichen Auslagen
So ist der Vertrag aufgebaut

Drei Arten, wie Leistungen abgerechnet werden

Im VDIV-Mustervertrag werden die Leistungen in eine Festvergütung und variable Vergütungen aufgeteilt.

01

Nach Einheiten

Der Preis wird mit der Anzahl der Wohnungs-, Teileigentums- oder Stellplatzeinheiten multipliziert.

Beispiel
18 Einheiten × 35 € = 630 € netto im Monat
Gut nachvollziehbar bei unterschiedlich großen WEGs. Prüfen Sie, welche Einheitentypen mit welchem Faktor zählen.
02

Nach Stunden

Es wird die tatsächlich benötigte Bearbeitungszeit angesetzt. Ein sauberer Zeitnachweis macht die Rechnung prüfbar.

Beispiel
2,5 Stunden × 90 € = 225 € netto
Das passt zu schwer planbaren Aufgaben. Fragen Sie, ob im Minutentakt abgerechnet wird und ob es Mindestzeiten gibt.
03

Als Pauschale

Für einen klar umrissenen Vorgang wird ein fester Betrag vereinbart – unabhängig davon, wie lange er dauert.

Beispiel
Sonderversammlung: 250 € netto pauschal
Eine Pauschale schafft Sicherheit. Klären Sie, welche Einzelleistungen darin enthalten sind.

Alle Zahlen auf dieser Seite sind gerundete Beispielwerte, keine Preise der DHVD GmbH und kein Angebot. Die Umsatzsteuer ist in den Rechenbeispielen nicht enthalten.

Drei Alltagssituationen

So kann sich die Jahresrechnung zusammensetzen

Die Beispiele sind bewusst vereinfacht. Sie zeigen das Prinzip – nicht eine verbindliche Kalkulation für Ihre WEG.

Beispiel ANormales Verwaltungsjahr

18 Wohnungs- und 6 Stellplatzeinheiten, eine ordentliche Eigentümerversammlung, keine Sonderthemen.

Grundvergütung
18 × 35 € × 12 Monate
Stellplätze, beispielhaft
6 × 7 € × 12 Monate
Ordentliche Versammlung
im Grundpreis enthalten
Summe im Jahr
ca. 8.064 € netto

Das entspricht rund 37 € netto je Wohnungs-/Stellplatzeinheit und Monat.

Beispiel BEinmaliger Verwalterwechsel

Die laufende Vergütung bleibt gleich. Für die Einrichtung der Verwaltung und eine ungeordnete Übergabe kommt ein einmaliger Aufwand hinzu.

Laufende Verwaltung
wie in Beispiel A
Einrichtung, 24 Einheiten
24 × 30 € = 720 €
Unterlagen aufarbeiten
4 Stunden × 90 € = 360 €
Zusatz im ersten Jahr
ca. 1.080 € netto

Bei vollständiger, gut sortierter Übergabe kann dieser Zusatz deutlich kleiner ausfallen.

Beispiel CEin Jahr mit Zusatzvorgängen

Neben dem Grundpreis gibt es eine Umlaufbeschlussrunde und zwei Rücklastschriften. Solche Positionen sind nicht automatisch „versteckte“ Grundkosten.

Umlaufbeschlüsse, 18 Einheiten
18 × 20 € = 360 €
Rücklastschriften, 2 Fälle
2 × 10 € = 20 €
Grundvergütung
wie in Beispiel A
Zusatz in diesem Jahr
ca. 380 € netto

Im Folgejahr ohne diese Vorgänge entfällt der Zusatz wieder.

Wenn eine Sanierung ansteht

Warum ein Bauprojekt anders abgerechnet wird

Eine größere Erhaltungsmaßnahme ist keine normale laufende Verwaltung: Angebote müssen eingeholt, Beschlüsse vorbereitet, Firmen beauftragt, Termine koordiniert, Rechnungen geprüft und Eigentümer informiert werden. Genau deshalb weisen viele VDIV-Verträge diese Leistungen separat aus.

Im Mustervertrag des VDIV wird bei größeren Erhaltungsmaßnahmen zwischen Vorbereitung und Durchführung unterschieden. Die Vorbereitung kann nach Stunden berechnet werden; für die Durchführung kann eine prozentuale Vergütung auf die Netto-Rechnungssumme vereinbart sein.

Beispiel Sanierung

Fassadenmaßnahme mit 80.000 € netto

Vorbereitung8 Std. × 90 € = 720 €
Durchführung, Beispiel 5 %4.000 €
Zusätzlicher Verwaltungsaufwandca. 4.720 € netto

Das Honorar ist nicht Teil der Handwerkerrechnung. Die Maßnahme selbst kostet weiterhin 80.000 € – die Verwaltung begleitet sie kaufmännisch und organisatorisch.

Vor der Beauftragung

Diese Fragen machen Angebote vergleichbar

Ist die Eigentümerversammlung im Monatspreis enthalten?

Im VDIV-Muster ist die ordentliche jährliche Versammlung grundsätzlich als laufende Leistung vorgesehen. Zusätzliche Versammlungen, Online-Technik oder Termine außerhalb der Bürozeiten können separat berechnet werden.

Was bedeutet „nach Stunden“ konkret?

Sie zahlen die dokumentierte Zeit, die für eine klar bezeichnete Aufgabe erforderlich war. Lassen Sie sich Stundensatz, Zeittakt, Zeitnachweis und gegebenenfalls beteiligte Rollen im Vertrag zeigen.

Kann eine Sanierung im Voraus genau beziffert werden?

Eine seriöse Schätzung ist möglich, sobald Umfang und Planungsstand bekannt sind. Die endgültige Summe hängt unter anderem von Anzahl der Angebote, Beschlüssen, Bauabschnitten und Rechnungsprüfung ab.

Warum ist ein günstiger Monatspreis nicht immer günstiger?

Wenn wichtige Standardaufgaben oder typische Sonderfälle zusätzlich berechnet werden, kann die Jahresrechnung höher ausfallen. Entscheidend ist der erwartbare Gesamtumfang für Ihre konkrete WEG.

Ihre WEG ist kein Rechenbeispiel

Wir machen die Kalkulation gemeinsam konkret.

Schicken Sie uns den Vertrag oder die Eckdaten Ihrer Gemeinschaft. Dann können wir zeigen, welche Positionen in Ihrem Fall voraussichtlich relevant sind.

Unverbindlich anfragen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Vertragsprüfung. Maßgeblich sind immer die konkrete Vertragsfassung, die vereinbarten Preisfelder und der tatsächliche Aufwand. Die Beispiele verwenden bewusst nicht die Preise der DHVD GmbH.