Wie Sie einfach Ihre Hausverwaltung wechseln
Grundlagen des Verwalterwechsels
Die Verwaltung kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG).
Ein Grund ist nicht erforderlich.
Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach der Abberufung.
Eine Abberufung ist nur möglich, wenn sie als Tagesordnungspunkt angekündigt wurde.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Bedarf klären
Typische Gründe für einen Wechsel:
Schritt 2: Angebote einholen
(typischerweise Aufgabe des Beirats)
Mindestens zwei bis drei Angebote neuer Verwalter einholen
Schritt 3: Tagesordnungspunkte für die Versammlung
Folgende Punkte müssen zwingend auf die Einladung:
Optionale Punkte:
Beschluss 1: Abberufung
„Die Eigentümerversammlung beschließt, die aktuelle Verwaltung gemäß § 26 Abs. 3 WEG mit sofortiger Wirkung abzuberufen.“
Beschluss 2: Kündigung des Verwaltervertrags
„Der Verwaltervertrag mit der XYZ Hausverwaltung wird zum nächstmöglichen Termin beendet. Der Beirat wird bevollmächtigt, die Kündigung zu erklären.“
Beschluss 3: Neubestellung einer Verwaltung
„Die ABC Immobilien GmbH wird ab dem 01.01.20XX zur neuen Verwaltung bestellt. Der beigefügte Verwaltervertrag wird genehmigt.“
Beschluss 4: Übergabe der Unterlagen
„Die bisherige Verwaltung wird verpflichtet, alle Verwaltungs- und Finanzunterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamkeit der Abberufung vollständig an die neue Verwaltung zu übergeben.“
Einladungsfrist:
Einladungsberechtigte:
Wirksamkeit:
Fall 1: Verwaltung nimmt die TOPs nicht auf
Lösung:
Fall 2: Verwaltung verweigert Unterlagen
Lösung:
Fall 3: Verwaltung behindert die Übergabe
Lösung:
- Versäumnisse dokumentieren
- Neue Verwaltung und Beirat setzen Frist
- Schadenersatz möglich
Vor der Versammlung:
Während der Versammlung:
Nach der Versammlung:
Folgende Stellen müssen informiert werden (meist erledigt die neue Verwaltung dies):
Verwaltungsunterlagen:
Finanzunterlagen:
Eigentümerunterlagen:
Aus Sicht des Beirats:
Aus Sicht der Eigentümer:

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