Wie Sie einfach Ihre Hausverwaltung wechseln

Grundlagen des Verwalterwechsels

Die Verwaltung kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG).

Ein Grund ist nicht erforderlich.

Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach der Abberufung.

Eine Abberufung ist nur möglich, wenn sie als Tagesordnungspunkt angekündigt wurde.

Schritt-für-Schritt-Anleitung


Schritt 1: Bedarf klären

Typische Gründe für einen Wechsel:

  • Schlechte Erreichbarkeit oder Kommunikation
  • Fehlerhafte Abrechnungen
  • Hohe Kosten
  • Mangelnde Instandhaltungsplanung
  • Vertrauensverlust


Schritt 2: Angebote einholen

(typischerweise Aufgabe des Beirats)

Mindestens zwei bis drei Angebote neuer Verwalter einholen

  • Preise und Leistungen vergleichen
  • Referenzen prüfen
  • Nachweis der Vermögensschadenhaftpflicht prüfen


Schritt 3: Tagesordnungspunkte für die Versammlung

Folgende Punkte müssen zwingend auf die Einladung:

  • Abberufung der aktuellen Verwaltung
  • Kündigung bzw. Beendigung des Verwaltervertrags
  • Bestellung einer neuen Verwaltung inklusive Vertragsgenehmigung
  • Regelung zur Übergabe der Unterlagen


Optionale Punkte:

  • Vorstellung neuer Verwaltungsangebote
  • Beauftragung des Beirats mit weiteren Entscheidungen
  • Beschluss zur Durchsetzung der Unterlagenherausgabe


Formulierung der Beschlüsse


Beschluss 1: Abberufung

„Die Eigentümerversammlung beschließt, die aktuelle Verwaltung gemäß § 26 Abs. 3 WEG mit sofortiger Wirkung abzuberufen.“


Beschluss 2: Kündigung des Verwaltervertrags

„Der Verwaltervertrag mit der XYZ Hausverwaltung wird zum nächstmöglichen Termin beendet. Der Beirat wird bevollmächtigt, die Kündigung zu erklären.“


Beschluss 3: Neubestellung einer Verwaltung

„Die ABC Immobilien GmbH wird ab dem 01.01.20XX zur neuen Verwaltung bestellt. Der beigefügte Verwaltervertrag wird genehmigt.“


Beschluss 4: Übergabe der Unterlagen

„Die bisherige Verwaltung wird verpflichtet, alle Verwaltungs- und Finanzunterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamkeit der Abberufung vollständig an die neue Verwaltung zu übergeben.“


Fristen und Regeln


Einladungsfrist:

  • Mindestens drei Wochen vor der Eigentümerversammlung
  • Tagesordnungspunkte müssen klar benannt sein


Einladungsberechtigte:

  • Normalfall: der Verwalter
  • Bei Verweigerung: der Verwaltungsbeirat
  • Ohne Beirat: mindestens 25 Prozent der Eigentümer


Wirksamkeit:

  • Die Abberufung ist sofort wirksam
  • Der Verwaltervertrag läuft maximal sechs Monate weiter


Wenn die aktuelle Verwaltung blockiert


Fall 1: Verwaltung nimmt die TOPs nicht auf

Lösung:

  • Schriftlich auf Aufnahme bestehen
  • Bei fehlender Reaktion lädt der Beirat selbst ein


Fall 2: Verwaltung verweigert Unterlagen

Lösung:

  • Neue Verwaltung fordert schriftlich die Unterlagen an
  • Frist setzen (7 bis 14 Tage)
  • Bei weiterer Verweigerung: anwaltliche Durchsetzung des Herausgabeanspruchs


Fall 3: Verwaltung behindert die Übergabe

Lösung:

- Versäumnisse dokumentieren

- Neue Verwaltung und Beirat setzen Frist

- Schadenersatz möglich


Aufgaben des Verwaltungsbeirats


  • Angebote neuer Verwaltungen einholen
  • Vergleich erstellen
  • Tagesordnungspunkte beim Verwalter einreichen
  • Gegebenenfalls selbst zur Versammlung einladen
  • Eigentümerfragen beantworten
  • Abläufe in der Versammlung begleiten
  • Kündigung der alten Verwaltung aussprechen (wenn bevollmächtigt)
  • Unterlagenübergabe überwachen


Aufgaben der Eigentümer


Vor der Versammlung:

  • Tagesordnungspunkt „Abberufung“ beantragen
  • Vorschläge für neue Verwaltung einreichen
  • Vollmacht organisieren bei Abwesenheit


Während der Versammlung:

  • Aktiv abstimmen
  • Protokoll kontrollieren


Nach der Versammlung:

  • Umsetzung der Beschlüsse verfolgen
  • Rückfragen an die neue Verwaltung stellen


Wer muss informiert werden?


Folgende Stellen müssen informiert werden (meist erledigt die neue Verwaltung dies):

  • Heizkostenabrechner (Techem, Ista, Brunata usw.)
  • Energieversorger
  • Versicherungen
  • Banken (Rücklagen- und Hausgeldkonto)
  • Dienstleister (Hausmeister, Reinigungsfirma, Winterdienst, Gartenpflege, Wartungsfirmen)
  • Schornsteinfeger
  • Kabel- oder Glasfaseranbieter bei Gemeinschaftsverträgen


Übergabe der Unterlagen - Checkliste


Verwaltungsunterlagen:

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Beschlusssammlung
  • Versammlungsprotokolle
  • Verträge mit Dienstleistern
  • Versicherungsunterlagen


Finanzunterlagen:

  • Kontoauszüge und Kontostände
  • Rücklagenübersicht
  • Jahresabrechnungen
  • Rechnungen und Belege
  • Offene Forderungen
  • SEPA-Mandate


Eigentümerunterlagen:

  • Eigentümerliste und Kontaktdaten
  • Schriftverkehr mit rechtlicher Relevanz


Muster-Ablaufplan


Aus Sicht des Beirats:

  • Angebote einholen
  • Tagesordnungspunkte einreichen
  • Falls nötig: selbst einladen
  • Beschlüsse herbeiführen
  • Kündigung aussprechen
  • Neue Verwaltung bestellen
  • Unterlagenübergabe kontrollieren
  • Vollständigkeit prüfen

Aus Sicht der Eigentümer:

  • Tagesordnungspunkt beantragen
  • Vorschläge einbringen
  • Abstimmen
  • Protokoll prüfen
  • Umsetzung beobachten
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